Aktuelle Regelungen in Niedersachsen
Von Carsten
In der aktuellen Corona Verordnung sind folgende Regeln festgehalten:
Für Warnstufe 2 und 3 in §8b, Absatz 4 und 5:
Der zusätzliche Nachweis über eine negative Testung nach Satz 1 braucht für die Nutzung von Sportanlagen nicht vorgelegt zu werden, wenn in dem geschlossenen Raum je teilnehmende Person eine Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung steht.
Falls eure Sportstätte mehr Annehmlichkeiten als eine gummierte Trainingsfläche anbietet:
Während des Aufenthaltes in geschlossenen Räumen auf dem Vereinsgelände muss - außer bei der Sportausübung – eine FFP2-Maske getragen werden.
Es gibt auch eine offizielle FAQ zu Sport auf den Seiten der niedersächsischen Landesregierung. Dort ist recht übersichtlich das wichtigste zusammengefasst.
Die letzten Tage hatte ich wieder zuhause in der Garage trainiert, weil mir 5 Tests pro Woche für jeweils 1h Sport zu nervig waren - vor allem, weil ich an 3 der 5 Tage wahrscheinlich noch alleine trainiert hätte. Aber die Kälte macht sich deutlich an der Leistung bemerkbar, meine Ergebnisse waren relativ konstant 30% niedriger als in geschützter Umgebung. Ich habe zwar kein Problem, bei 0°C und Nieselregen oder Schnee zu trainieren, aber richtig viel Spass macht es nicht…
Ich werde jetzt also erstmal wieder zu Crossformation zurückkehren und mein Training dort zumindest bis zur nächsten Änderungsverordnung fortsetzen. Vielleicht werde ich aufgrund der Omikron-Variante und der damit verbundenen Unsicherheit bzgl. der schwere des Krankheitsverlaufs eher Open Gym statt Classes machen, aber wenigstens muss ich dann vor dem Training nicht Schnee schieben. Oder eine Regenjacke tragen. 🤷♂️